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Beim Verkauf eines Reihen-Einfamilienhauses standen nach einem etwas kniffligen Start alle Zeichen auf Abschluss: Gleich zwei Interessenten waren zum Kauf der Immobilie bereit, zum Angebotspreis, ohne Verhandlung. Die Finanzierung wurde bereits geprüft und der Notartermin vereinbart. Alles perfekt, Verkäufer glücklich.

Neue Grundstücksvermessung

Doch manchmal kommt es anders: Vor dem ersten Angebot und der Aufnahme in den Verkauf waren alle Unterlagen und Dokumente vorhanden, und sind geordnet und kontrolliert worden. In der Zwischenzeit wurde jedoch vom Vermessungsamt eine neue Vermessung des Grundstücks vorgenommen, was uns der Notar jetzt mitteilte. Ergebnis? Das Haus und die anderen Reihenhäuser stehen schief auf den Grundstücken, wie auch weitere Reihenhäuser in der Umgebung. Nach langen Gesprächen mit den zuständigen Behörden hat sich herausgestellt, dass dem damaligen Bauträger des ganzen Viertels wegen unglücklicher Umstände keine Anerkennung der Endvermessung erteilt wurde. Erst nachdem die regelmäßige Vermessung stattfand, wurde dieser Umstand aufgedeckt – und das gerade zu dem Zeitpunkt, als wir unseren Notartermin vorbereiteten.

Mediation mit Makler

Nun wurde täglich bis zum Notartermin zwischen Käufer und Verkäufer verhandelt – bis wir folgende Lösung anvisierten: Der angedachte Termin wurde eingehalten und im Notarvertrag wurde aufgenommen, dass mit Auflassung im Grundbuch der größte Teil des Kaufpreises fließt. Dem Verkäufer wurde auferlegt, sich um die Berichtigung der Grundstücksgrenzen zu kümmern. Denn der Käufer wollte das Haus ohne ungewisse Streitigkeiten mit der Stadt, den Ämtern und den Nachbarn übernehmen – er begleicht den einbehaltenen Teil des Kaufpreises erst mit Berichtigung. So konnten wir in überschaubarer Zeit eine Einigung mit allen Beteiligten erzielen. Die endgültige Änderung im Grundbuch fand dann etwa ein knappes Jahr später statt. In der Zwischenzeit haben die neuen Eigentümer das Haus ohne Probleme bewohnen können und fühlen sich nach kleineren Umbauten sehr wohl in ihrem neuen Zuhause. Der gute Kontakt zu Käufer und Verkäufer besteht weiterhin und auch über Weiterempfehlungen konnte ich mich schon freuen.

Vermessen der Grenzen nach dem Hausbau

Grundsätzlich gilt: Wenn man ein Haus – egal ob Einfamilienhaus (EFH), Doppelhaushälfte (DHH), Reihenmittel (RMH) oder Reiheneckhaus(REH) – bauen möchte oder vom Bauträger kauft, wird immer eine Einmessung des Gebäudes und des Grundstückes vorgenommen. Hier ist zu unterscheiden zwischen der Einmessung für den Bau, also vorher. Dies übernehmen meist private Vermessungsfirmen. Das ist wichtig, damit zum einen das Grundstück bestätigt wird und zum zweiten das Gebäude an der richtigen Stelle gebaut wird. Und genau das ist der wichtigste Punkt für die Vermessung von Amtswegen im Nachhinein (meist 1-2 Jahre nach Fertigstellung): Hier misst das Vermessungsamt die gebauten Häuser ein und aktualisiert das Katasterwerk. Als Eigentümer erhält man nach der Einmessung eine Rechnung über die Kosten sowie ein Informationsblatt.

Abweichungen bei der Grundstücksvermessung

Sollten sich aus irgendwelchen Gründen Abweichungen zwischen geplantem und Ist-Zustand ergeben (meist wenige Zentimeter), ist das nicht ausschlaggebend und wird berichtigt. Bei einem Einfamilienhaus ist die Abweichung nur mit dem Vergleich der genauen Koordinaten zu ermitteln. Beim vorliegenden Fall war die Abweichung in einer Reihenhaussiedlung relativ dramatisch (> 0,5m), und sie hat sich gleichzeitig auf alle Reihenhäuser ausgewirkt. So kam es fast zu einem Rechtsstreit zwischen den Parteien – den wir zum Glück durch zielführende Gespräche vermeiden konnten. 

Haben Sie Fragen zur Vermessung oder benötigen Sie weitere Informationen? Kommentieren Sie einfach oder schreiben Sie mir eine Nachricht. Gerne stehe ich Ihnen mit Tipps und Know-how zur Seite.