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Was macht der Makler eigentlich? Verkauf – Teil 2: Nach dem Notartermin

Allgemein, Was macht der Makler eigentlich

Beim Notartermin zum Hausverkauf haben Sie das Geschäft mit der Unterschrift des Kaufvertrags besiegelt. Wie geht es nun weiter? Neben der Bezahlung der Immobilie stehen noch einige organisatorische Dinge an, bevor die Übergabe vom Haus bzw. der Wohnung an den neuen Besitzer stattfinden kann. Als Immobilienmakler kümmern wir uns auch um diese Aufgaben, und bieten somit einen umfassenden Service – erfahren Sie gleich mehr!

Auflassungsvormerkung und Vorkaufsrecht der Gemeinde (auch Negativbescheinigung)


Neben dem Grundbuch-Eintrag ist die auch die Auflassung Teil der Grundstücksübereignung: Mit der Vormerkung wird beim Grundbuchamt Bescheid gegeben, dass der Käufer der neue Eigentümer wird. Damit entfallen auch für den Verkäufer die Rechte am Grundstück – so kann die Immobilie beispielsweise nicht noch einmal verkauft werden. Auch im Falle einer Insolvenz des Verkäufers hat dies Vorteile für den Käufer; durch die Auflassungsvormerkung ist eine komplette Übertragung der Immobilie (ohne eventuelle Minderungen) gesichert. Ebenfalls einzuholen ist die so genannte Negativbescheinigung (auch Negativzeugnis): Damit bestätigt die Gemeinde, dass sie auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet. Dieses steht ihr in bestimmten Fällen zu und wird damit ausgeräumt, dass einer entsprechenden vom Notar verfassten Erklärung zugestimmt wird.

Hausverkauf:
Veräußerungs-Anzeige, Unbedenklichkeits-Bescheinigung und Lasten-Freistellung


Und es geht weiter – die letzten Schritte vor der Übergabe der Immobilie: Der Notar schickt dem zuständigen Finanzamt die Veräußerungsanzeige. Auf Basis dessen wird die Grunderwerbsteuer fällig, die vom Käufer entrichtet werden muss. Ist dies passiert, kommt vom Finanzamt die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung – erst danach können die neuen Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Davor sollte noch auf eine Lastenfreistellung geachtet werden: Dies bedeutet, dass etwaige Grundschulden oder eventuell vorhandene Hypotheken der Vorbesitzer gelöscht werden, sodass das Grundbuch lastenfrei übergeben werden kann. Die Kosten dafür sind vom Verkäufer zu tragen.

Immobilien verkaufen: Eintrag des Käufers ins Grundbuch durch den Notar


Ist der Kaufpreis vom neuen Immobilienbesitzer beglichen, kann der Notar den Antrag auf Grundbucheintragung veranlassen. Bei der Eintragung des neuen Eigentümers wird auch gleich die Auflassungsvormerkung, die nun nicht mehr nötig ist, gelöscht. Und dann? Ist der Kaufvertrag von beiden Seiten erfüllt und der Käufer ist rechtmäßiger Eigentümer seines neuen Hauses bzw. seiner neuen Wohnung. Mit der Schlüsselübergabe gehen Besitz, Nutzen und Lasten an ihn über.

Als Immobilienmakler im Raum Augsburg, München, Donau-Ries und Moosburg kümmern wir uns um die Koordination aller erforderlichen Schritte. So vermitteln wir zwischen Käufer, Verkäufer und Notar, und sorgen dafür, dass der Immobilienverkauf zügig und unkompliziert abläuft. Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir Ihnen zur Seite und kümmern uns auch um die Übergabe des Objekts.

Martin Bloch Immobilien – fachkundig, professionell und zuverlässig


Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, oder sind auf der Suche nach einer neuen Immobilie? Egal, ob privat oder Gewerbe – sprechen Sie uns einfach unverbindlich an, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

 

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