Schon gewusst? Um Verbraucher zu schützen, gilt nach der EU-Verbraucherrechterichtlinie seit Juni 2014 das Widerrufsrecht für Maklerverträge, die im Fernabsatz – d.h. via E-Mail, Telefon, Internet, Fax, Brief – oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers abgeschlossen wurden. Die Folge: Auch, wenn sich der Kaufinteressent zunächst unverbindlich über Objekte informieren möchte, muss ihn der Makler direkt über sein Widerrufsrecht informieren. Zeigt der künftige Kunde Interesse, wurde über die Provision beim Abschluss in Kenntnis gesetzt und möchte Dienste wie Exposés oder Besichtigungstermine in Anspruch nehmen, kommt damit bereits ein Maklervertrag zustande – und die Widerrufsbelehrung muss erfolgen.
Widerrufsfrist und vorzeitiges Tätigwerden
Verbraucher haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Das bedeutet, dass der Makler diese Frist abwartet, bevor er aktiv wird – und der Interessent auch warten muss. Es ergeben sich zwei Vorgehensweisen: Nachdem der Kunde Kontakt aufgenommen und die Widerrufsbelehrung inkl. Belehrung über Wertersatz und über Provision bekommen hat, erhält er gleichzeitig die Möglichkeit, ausdrücklich den Start der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Erklärt er sich dazu bereit, kann der Makler direkt tätig werden. Der Interessent ist sich hierbei im Klaren, dass das Widerrufsrecht bei kompletter Vertragserfüllung erlischt. Im nächsten Schritt erhält er vom Makler das Exposé, weitere Informationen und auf Wunsch Terminvorschläge für Besichtigungen.
Stimmt der Interessent nicht zu, dass der Immobilienmakler vor Ablauf der Widerrufsfrist aktiv wird, wartet der Makler die Widerrufsfrist wie anfangs beschrieben ab, und sendet die Unterlagen nach 14 Tagen an den Interessenten.
Widerrufsbelehrung: Unser Ablauf bei Martin Bloch Immobilien Augsburg
Wie das alles im Detail bei mir abläuft?
- Die Kundenanfrage zu einer Immobilie geht via Internet, Telefon, Portale etc. bei mir ein.
- Falls noch nicht geschehen, frage ich Vorname, Nachname, postalische Anschrift wie auch E-Mail-Adresse des Kunden, der dann gegebenenfalls auch Käufer ist, ab.
- Es folgt eine E-Mail, die einen Hinweis aufs Widerrufsrecht, sowie die Bestätigungsoption (als Link) enthält, dass meine Dienstleistung als Immobilienmakler unmittelbar gewünscht wird. Das ist der oben angesprochene Verzicht aufs Widerrufsrecht.
- Mit Betätigung des o.g. Links drückt der Kunde seinen Verzicht aus, und erhält dann das Exposé, wie auch die gewünschten Informationen zum angefragten Objekt. Die Unterlagen stelle ich direkt im Browserfenster, sowie separat im Anschluss auch per E-Mail zur Verfügung.
- Im nächsten Schritt können wir auf Wunsch einen Besichtigungstermin vereinbaren, oder aber der Kunde hat kein Interesse mehr.
- Die Provision wird selbstverständlich nur und erst mit dem erfolgreichen Kauf der Immobilie fällig – besteht kein Interesse mehr, braucht der Kunde nichts weiter zu unternehmen.
Übrigens: Das Widerrufsrecht ist lediglich für den Kauf von Wohnungen oder Häusern relevant. Denn beim Mieten von Immobilien gilt seit 2015 das Bestellerprinzip, womit keine Provision für den Wohnungssuchenden anfällt.
Haben Sie Fragen zum Widerruf, oder interessieren Sie sich für eines meiner Objekte? Kommentieren Sie einfach oder schreiben Sie mir direkt eine Nachricht. Ich freue mich, wenn ich Ihnen in Immobilienfragen weiterhelfen kann.