Bevor es zum Verkauf einer Immobilie kommt, sind einige Unterlagen für die Interessenten zusammenzustellen – worüber wir auch schon in unserem Artikel „Ratgeber Hausverkauf für private Verkäufer: So packen Sie’s an!“ berichtet haben. Seit 1. Mai 2014 zählt dazu verpflichtend der Energieausweis. Lesen Sie gleich hier, was zu beachten ist und wie ich Sie als Immobilienmakler unterstützen kann.
Energieausweise für Wohngebäude: Pflicht seit 2014
Der Ausweis (auch Energiepass) gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Hauses – und ist so ein geeignetes Mittel, um sich ein Bild über den Energieverbrauch von Gebäuden zu machen. Das ist sowohl für Mieter, als auch potentielle Käufer wichtig, um die Kosten einzuschätzen und Objekte untereinander vergleichen zu können. Seit 2014 ist in der Energieeinsparverordnung gesetzlich geregelt, dass ein Energieausweis (beim Verkauf von Wohn- wie auch Bürogebäuden etc.) vorzulegen ist – bei Nichtvorlage drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro (auch, wenn sich Eigentümer und Käufer/Mieter darauf einigen, dass der Kaufvertrag auch ohne geschlossen wird). Ausnahmen sind unter Denkmalschutz stehende Häuser, kleine Gebäude (bis 50 qm Nutzfläche) sowie Häuser, die nach dem Kauf abgerissen werden sollen. Übrigens: Auch für Eigentumswohnungen benötigen Sie beim Verkauf einen Ausweis – dieser wird jedoch immer für das gesamte Gebäude erstellt, wodurch sich mitunter ein etwas verzerrtes Bild ergeben kann (vgl. Energiebedarf Parterre / Dachgeschosswohnung).
Vorlage des Energieausweises und wichtige Angaben
Der Energieausweis ist spätestens beim Besichtigungstermin vorzulegen, und wird nach Abschluss des Kaufvertrags an den neuen Besitzer übergeben. Es finden sich darin Angaben zum Baujahr, zur Heizungsart, der Energieausweistyp (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis), der Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh/qm sowie die Energieeffizienzklasse. Wenn Ihnen als Eigentümer der Energieausweis bereits beim Aufgeben des Inserats vorliegt, müssen diese Angaben verpflichtend bereits in der Annonce erscheinen. Generell gilt: Einen schnellen Überblick erhält man über die farbige Skala, die von grün (gut, also energieeffizient) bis rot (schlecht, hier ist noch Optimierungsbedarf) reicht, und den jeweiligen Verbrauch zuordnet – das kennt man beispielsweise auch von Elektrogeräten.
Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Wie eben angesprochen, gibt es zwei Typen: Der Verbrauchsausweis legt den tatsächlichen Energieverbrauch offen (Durchschnittswert der abgerechneten Verbrauchswerte der letzten drei Jahre). Beim Bedarfsausweis liegt eine Analyse des Gebäudes zugrunde – vom Dach über Wände und Fenster bis hin zur Heizung und allgemeinen Beschaffenheit. Ergebnis ist ein theoretischer Energiebedarf, der von einem Experten ermittelt wird. Das kann insofern problematisch werden, da tatsächlich angefallene Verbrauchswerte hier keine Rolle spielen – und je nach Aussteller auch die Analysemethoden unterschiedlich sind. Dadurch ist der Bedarfsausweis nur als grobe Einschätzung zum tatsächlichen Verbrauch zu werten. Und auch beim Verbrauchsausweis gibt’s Kritikpunkte: Trotz tatsächlicher Werte bleibt offen, wie die Bewohner letztlich gelebt haben (Durchschnittstemperaturen, Nutzung von Zimmern etc.). So kann trotz Energieausweise nicht wirklich vorhergesagt werden, welche Kosten für Energie letztlich auf die neuen Eigentümer zukommen. Je nach Ausgangslage kann beim Verkauf von Immobilien einer der beiden Typen erfolgsversprechender sein; doch letztlich sind für Kaufinteressenten oft präzise Infos über den Zustand des Hauses (welches Material wurde verbaut, wann wurde was gedämmt, wie alt ist die Heizung etc.) ausschlaggebender als der vorgeschriebene Energieausweis.
Kosten für Energieausweis – bei Martin Bloch Immobilien im Service enthalten
Architekten, Techniker und Bauingenieure, Energieberater, Kaminkehrer und andere zertifizierte Fachleute sind zur Ausstellung des Energiepasses berechtigt – dabei fallen Kosten bis zu 500 Euro an. Zu meinem Service gehört die Zusammenstellung und Aufbereitung aller wichtigen Dokumente. Das heißt: Bei Beauftragung von Martin Bloch Immobilien organisieren wir Ihnen den Energieausweis, ohne Zusatzkosten für Sie als Verkäufer. Grundsätzlich ist der Energieausweis zehn Jahre lang gültig, unter gewissen Umständen kann jedoch eine neue Version erforderlich werden. Gerne berate ich Sie individuell – sprechen Sie mich einfach an!