0821 2424 9296 info@martinbloch.de

Mietpreisbremse in Bayern – so ist die Lage in den von mir betreuten Städten

Allgemein

Seit Juni 2015 gibt’s das Gesetz zur Mietpreisbremse, eine Neuregelung im Mietrecht (BGB). Das Ziel? Bezahlbarer Wohnraum, vor allem für einkommensschwächere Haushalte, aber auch für Durchschnittsverdiener. Erreicht werden soll dies dadurch, dass die Miete bei der Weitervermietung nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Doch ist diese Regelung nicht generell in ganz Bayern wirksam: Entscheidend ist, ob der Wohnungsmarkt als angespannt bzw. problematisch eingestuft wird. Wie es in den Städten aussieht, die ich als Immobilienmakler betreue, sowie meine persönliche Einschätzung erfahren Sie hier.

Mietpreisbremse Augsburg


In Augsburg ist die Mietpreisbremse seit 1. August 2015 gültig. Doch für deren Umsetzung wäre ein Mietspiegel sinnvoll, um die Vergleichsmieten entsprechend auszumachen – dieser liegt bis dato jedoch noch nicht vor. Dadurch ist eine klare und effektive Realisierung der Regelung schwieriger.

 

Mietpreisbremse München


Auch in München gilt die neue Regelung ab 1. August 2015. Hier gibt’s einen Mietspiegel, der die Einordnung einfacher macht. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Mietpreisbremse nicht für Neubauten (Erstnutzung ab 1. Oktober 2014) greift. Damit soll vermieden werden, dass der Neubau von Wohnungen eingeschränkt wird.

 

Rückblick auf die ersten Monate


Seit der Einführung sind nun einige Monate vergangen – doch abgesehen von einem unmittelbaren, leichten Rückgang der Mieten sind mittlerweile kaum Auswirkungen auszumachen, und die Preise bewegen sich fast wieder auf dem Ausgangsniveau. Gründe dafür liegen in unzureichenden Mietspiegeln, die die aktuelle Lage nicht gänzlich erfassen können und Mittelwerte darstellen. Vermieter orientieren sich an der bisherigen Miete, anstelle der Mietspiegelmittelwerte.  

 

Was bedeutet das Gesetz für Mieter und Vermieter?


Grundsätzlich ist die Mietpreisbremse aus Mieter-Sicht positiv – wird sie wirklich effektiv eingesetzt, so können die Mieten langsamer steigen oder auch fallen. Doch gibt es momentan leider noch einige Hindernisse, wie fehlende Mietspiegel (etwa in Augsburg) und damit keine wirkliche Grundlage zur Einschätzung der Mieten. Zudem ist damit das Problem des fehlenden Wohnraums noch nicht gelöst – denn die neue Regelung ändert nichts an der Anzahl der verfügbaren Wohnungen.   Aus Sicht der Vermieter wird die Auswahl auch mit Mietpreisbremse auf die Mieter fallen, die am meisten Sicherheit bieten können. Die einkommensschwächeren Parteien haben somit nicht wirklich größere Chancen, die Besserverdienenden bekommen jedoch möglicherweise noch leichter eine größere Immobilie bzw. zu einem besseren Preis. Mein Resümee deshalb: Die Mietpreisbremse kann Wohnen möglicherweise günstiger machen, doch löst das Problem nach bezahlbarem Wohnraum bis dato noch nicht.   Mehr zu dieser Fragestellung speziell in Augsburg lesen Sie auch hier im Interview, das ich auf dem Portal B4B Schwaben gegeben habe.   Sie haben Fragen? Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf, gerne berate ich Sie individuell.

 

Martin Bloch Immobilien GmbH

Bismarckstraße 4
86159 Augsburg

+49 821 2424 9296

info@martinbloch.de

Bleiben Sie Up-to-date und
folgen
Sie uns auf Social Media

Kontaktformular

11 + 13 =