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Verhandlung erfolgreich abgeschlossen? Dann geht’s in die nächste Runde beim Immobilien verkaufen – und auch hier fallen verschiedene Aufgaben für den Makler an: Im ersten Teil unseres Blogbeitrags zum Verkauf von Haus oder Wohnung gehen wir auf den Notartermin und die Vorbereitungen ein – lesen Sie mehr!

Immobilien verkaufen: Tipps und Service vom Makler beim Wohnungs- und Hausverkauf

Bevor der Immobilienverkauf mit der offiziellen Unterschrift des Kaufvertrags beim Notar rechtskräftig wird, sind noch ein paar organisatorische Schritte notwendig. Dabei kann der Immobilienmakler Wohnungs- bzw. Hausverkäufern mit den entsprechenden Vorbereitungen zur Seite stehen. Zunächst ist der Notartermin zu vereinbaren – hier ist es üblich, dass der Käufer die Auswahl des Notars trifft. Das hat für den Verkäufer den Vorteil, dass bei einem eventuellen Abspringen des Interessenten dieser als Auftraggeber gilt – und damit die Kosten für den Vertragsentwurf zu tragen hat. Vom Verkäufer sind infolgedessen alle benötigten Unterlagen an den Notar zu übergeben, sodass dieser starten kann. Diese beinhalten Informationen vom Grundbuchamt zu Haus/Wohnung/Grundstück, den Kaufpreis, Zahlungstermin/-modalitäten, den Übergabetermin und Angaben zu sich als Person.

Notartermin vorbereiten: Vertragsinhalte, mögliche Verbindlichkeiten und Vereinbarungen

Für einen reibungslosen Ablauf empfiehlt es sich, alle wichtigen Inhalte des Kaufvertrags vor dem Notartermin zu klären. Dazu zählen Kaufpreis und Bezahlung, der Umgang mit eventuellen auf dem Grundstück lastenden Hypotheken / Grundschulden sowie individuelle Vereinbarungen – etwa zur Übernahme von Möbeln etc. Wichtig: Im notariellen Kaufvertrag ist vermerkt, dass alle nicht vertraglich festgesetzten Nebenabreden unzulässig sind. Tipp: Ist der Wert von übernommenen Dingen wie Einrichtungsgegenständen detailliert im Vertrag angegeben, entfällt für den Käufer die sich darauf beziehende Grunderwerbsteuer. Zudem raten wir dem Käufer zu einer gewissenhaften Haus-/Wohnungsbesichtigung im Hinblick auf mögliche Mängel – eine spätere Sachmängelhaftung wird im Immobilienkaufvertrag in der Regel ausgeschlossen.

Notartermin beim Immobilienverkauf: Kaufvertrag unterschreiben – und freuen!

Der Notar hat den Vertragsentwurf vorbereitet, und idealerweise mit etwas Vorlauf vor dem Termin an die Vertragspartner geschickt: So kann eine genaue Prüfung stattfinden, und mögliche Korrekturen realisiert werden. Schließen zwei Unternehmer oder zwei Nicht-Unternehmen den Kaufvertrag, sind keine Fristen einzuhalten – wenn ein Unternehmen und ein Nicht-Unternehmer beteiligt sind, muss der Verbraucher den Entwurf mindestens zwei Wochen vor dem Unterschriftstermin vorliegen haben. Jetzt wird’s ernst: Beim Notartermin zum Verkauf sind die Personalausweise beider Parteien vorzulegen, Unternehmer müssen einen aktuellen Auszug des Handelsregisters mitbringen. Es folgt die Verlesung des Entwurfs und die Erläuterung juristischer Begriffe durch den Notar, letzte Unklarheiten können geklärt und ggfs. Korrekturen am Kaufvertrag vorgenommen werden. Und dann – wird unterschrieben! Erst von Käufer und Verkäufer, dann vom Notar. Der nun beurkundete Verkauf ist rechtskräftig und die beiden Parteien erhalten im Nachgang den finalen Kaufvertrag mit Notarsiegel. Das Original bewahrt der Notar im Archiv auf. 

Sie haben Fragen rund um Immobilien oder suchen noch einen geeigneten Makler? Dann sprechen Sie uns gerne an – wir sind vor allem in der Region Augsburg, München und Donau-Ries, wie auch deutschlandweit tätig.