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Wir gehen ins Detail: In unserer Reihe „Was macht der Makler eigentlich“ stellen wir die verschiedenen Schritte zum erfolgreichen Kauf bzw. Verkauf von Immobilien vor. Heute auf dem Programm: die Preisverhandlung. Während sich der Interessent bei der Vermarktung langsam für den Kauf qualifiziert, geht es mit der Verhandlung fast nahtlos in die wichtigste und auch gleichzeitig schwierigste Phase.

Kaufpreisangebot und Preisverhandlung Immobilie

Jetzt geht’s an den Kern der Sache: Es geht ums Geld, und damit um den besten Kaufpreis der Immobilie – für den Interessenten, wie auch für den Verkäufer. Und hier liegt die Krux, da deren Vorstellungen naturgemäß auseinandergehen. Egal, ob privater Verkäufer oder Immobilienmakler: Nun heißt es, mit Fingerspitzengefühl die gesteckten Ziele zu erreichen. Als Vermittler beider Parteien gelingt es dem Makler oft besser, im Sinne des Auftraggebers bzw. Verkäufers zu handeln: Als Immobilienprofi erlebt er die Situation täglich, weiß, wie er die Frage nach dem Kaufpreis etwas aufschiebt und zuerst das Interesse des Interessenten festigt, sodass es zu einem guten Abschluss kommen kann. Private Verkäufer können Gefahr laufen, sich durch den Kaufinteressenten, oder dessen Berater, zu schnell auf einen Deal einzulassen. Auch bei Aussagen wie „Bei mir zählt ein Handschlag noch was“ oder „ein Mann ein Wort“ ist Vorsicht geboten: Eine Immobilie ist erst nach erfolgreichem Notartermin bindend verkauft. Bis dahin sind beide Seiten frei in ihrer Entscheidung, Käufer wie auch Verkäufer.

Reservierungsvereinbarung zur Immobilie

Nach der Kaufpreisverhandlung vergehen noch einige Tage bis zum Notartermin: Die Finanzierung muss geklärt werden, wie auch Organisatorisches (Einzugsdatum, mitverkauftes Inventar etc.). Um Sicherheit für beide Verhandlungspartner zu schaffen, bieten Makler die so genannte Reservierungsvereinbarung an. Hier gibt es verschiedene Methoden, die Reservierung und den notariellen Vorvertrag. Was es damit im Detail auf sich hat, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Reservierungsvereinbarung. Kurz gesagt, sichert der Verkäufer bzw. Immobilienmakler in der Vereinbarung dem Interessenten zu, das Objekt für einen bestimmten Zeitraum nicht weiter anzubieten. Der Vorvertrag beinhaltet die Verpflichtung beider Parteien zum Abschluss des Kaufvertrags wie auch bereits eine Festschreibung wichtiger Inhalte desselben – und bietet somit nach der notariellen Beurkundung eine rechtliche Bindung.

Bereits beim Verhandeln wichtig: Prüfung der Finanzierungszusage

Beim Verkauf einer Immobilie sind viele Dinge zur selben Zeit wichtig: Bereits bei der Verhandlung sollte die Finanzierungszusage angesprochen und geklärt werden. Das ist oft nicht so einfach – und je nach Aussage des Käufers sind verschiedenen Schritte sinnvoll. Gibt der Käufer an, das benötigte Kapital – sei es durch hohe Erbfälle oder private Kapitalgeber wie Familie und Freunde – bar, bzw. auf dem Konto zur Verfügung zu haben, sollte man vorsichtig sein und sich Nachweise über die Verfügbarkeit geben lassen. Dies können Kontoauszüge im Original, schriftliche Bestätigungen der Bank bzw. der Kapitalgeber sein – in manchen Fällen ist auch die Herkunft des Geldes zu hinterfragen. Im klassischen Fall, dem Kauf mit einer Immobilienfinanzierung durch die Bank, ist eine schriftliche Finanzierungsbestätigung über den vereinbarten Preis einzuholen. Auch, wenn manche Banken diese „Zusatzaufgabe“ erfahrungsgemäß nur widerwillig erledigen, sollte man hier stur bleiben. Wir als Makler wissen, wie eine solche Finanzierungsbestätigung aussehen sollte und können dies als neutrale Person leichter einfordern. Außerdem kümmern wir uns um eine Bonitätsabfrage (z.B. bei der Schufa), um doppelte Sicherheit zu haben.

Sie haben Fragen rund um den Verkauf Ihrer Immobilie? Wir stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und finden einen passenden und solventen Käufer. Sprechen Sie uns unverbindlich an!