Schon gewusst? Um Verbraucher zu schützen, gilt nach der EU-Verbraucherrechterichtlinie seit Juni 2014 das Widerrufsrecht für Maklerverträge, die im Fernabsatz – d.h. via E-Mail, Telefon, Internet, Fax, Brief – oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers abgeschlossen wurden. Die Folge: Auch, wenn sich der Kaufinteressent zunächst unverbindlich über Objekte informieren möchte, muss ihn der Makler direkt