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Vorbereiten, vermarkten, verhandeln – verkaufen: Bis zum erfolgreichen Abschluss eines Haus- oder Wohnungsverkaufs bzw. -kaufs sind mehrere Schritte nötig und Details zu klären. Bei der Verhandlung konkretisiert sich das Ganze: Das Kaufpreisangebot wird diskutiert und ein Konsens zwischen Verkäufer und Interessent angestrebt. Beide Vertragsparteien sind sich einig? Glückwunsch! Doch solange der Kaufvertrag nicht unterschrieben ist, ist das Geschäft noch nicht abgeschlossen. Bis zur Übergabe sind noch der Notartermin und weitere organisatorische Details zu klären. Um in dieser Zeit Sicherheit für beide Seiten zu bieten, kann der Immobilienmakler mit einer Reservierungsbestätigung weiterhelfen. Was es damit auf sich hat, und welche Alternative sich zudem bietet, erfahren Sie hier!

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Reservierung Immobilie: Tipps für Verkäufer und Interessenten

Die Reservierung einer Immobilie soll ein Stück mehr Verbindlichkeit bieten. Der Immobilienmakler bzw. Verkäufer verpflichtet sich damit dazu, das Objekt innerhalb des bestimmten Zeitraums nicht weiter zu vermarkten. So hat die Reservierungsvereinbarung für den Käufer den Vorteil, dass er sich in Ruhe überlegen kann, ob er die Immobilie kaufen möchte – ohne, dass ihm andere Interessenten dazwischenkommen. Und Verkäufer bzw. Makler erhalten dadurch eine Bestätigung über das feste Interesse des Käufers. Die Vereinbarung kann grundsätzlich privatschriftlich erfolgen. Die Reservierungsgebühr erhält der Immobilienmakler, um den temporären Verzicht auf die weitere Vermarktung auszugleichen. Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags wird die Reservierungsgebühr mit der Maklerprovision verrechnet. Die Kosten liegen bei etwa 5 bis 10 Prozent der zu erwartenden Maklerprovision. Alternativ zur Reservierungsvereinbarung kann auch ein Vorvertrag abgeschlossen werden – dieser schafft rechtliche Sicherheit für die Vertragspartner.

 

Notarieller Vorvertrag Immobilienkauf bzw. -verkauf

Wer sich ein Haus, eine Eigentumswohnung oder eine Gewerbeimmobilie reservieren möchte, hat auch die Möglichkeit des notariellen Vorvertrags. Dieser bietet rechtliche Sicherheit für beide Parteien: Denn beide Seiten verpflichten sich darin zum Abschluss des Kaufvertrags, außerdem sind dort die Kerninhalte des Verkaufs fixiert. Ein Vorvertrag kommt beispielsweise zum Einsatz, wenn der Kaufinteressent bereits fest zugesagt hat, jedoch noch auf die Finanzierungszusage der Bank wartet. Oder, wenn der Verkäufer vom Interessenten durch den Vertrag Verbindlichkeit bekommen möchte. Wie auch dann, wenn vor der Unterzeichnung des finalen Vertrags noch rechtliche Hindernisse oder organisatorische Dinge gelöst werden müssen. Der Vorvertrag verlangt eine notarielle Beurkundung nach § 313b BGB, wie auch der spätere Kaufvertrag. Neben den Notarkosten für die Beurkundung, die sich nach dem Immobilienwert richten, sind hier auch Notarauslagen zu berücksichtigen.

 

Haben Sie Fragen rund die Reservierung von Immobilien? Gerne stehen wir Ihnen bei Kauf und Verkauf zur Verfügung, sprechen Sie uns einfach an!