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Zugegeben – dieses Thema wurde schon viel diskutiert. Dennoch werde ich immer wieder gefragt, wie das Bestellerprinzip (als Teil der Mietrechtsnovellierung) eigentlich funktioniert. Denn wirklich sicher, welche Folgen es im Detail hat, sind sich die wenigsten. Lesen Sie hier die wichtigsten Punkte – und melden Sie sich gerne bei individuellen Fragen.

Neuerungen durchs Bestellerprinzip

Mit dem Bestellerprinzip soll der marktwirtschaftliche Grundsatz greifen: Wer eine Leistung beauftragt, kommt auch dafür auf. Seit 1. Juni 2015 gilt also: Nicht mehr der Mieter bezahlt den Makler, der vom Vermieter engagiert wurde. Sondern der, der den Auftrag erteilt, übernimmt auch die Courtage. Das Ziel? Die Wohnungssuche soll für die Mieter günstiger werden, da nun auch Vermieter für die Provision aufkommen.

Der Unterschied: Bestellerprinzip bezieht sich nur aufs Mieten

Aber Achtung: Das Bestellerprinzip bezieht sich nur aufs Mieten! Beim Kaufen und Verkaufen von Immobilien bleibt alles beim Alten. Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen werden künftig häufiger die Vermieter für die Provisionszahlungen aufkommen. Und stehen somit im direkten Kontakt zum Immobilienmakler, was die Zusammenarbeit intensivieren und optimieren kann.

Mögliche negative Auswirkungen für Mieter

Obwohl genau das Gegenteil erreicht werden soll, prognostizieren Experten auch negative Folgen durch das Bestellerprinzip: Nur noch wenige Immobilienmakler werden den Auftrag von Mietinteressenten annehmen. Warum? Die Gefahr ist groß, dass diesen die Wohnung nicht gefällt – durchschnittlich werden bis zu acht Wohnungen angesehen. Nach einer Ablehnung kann der Immobilienmakler das Objekt gemäß Gesetz keiner anderen Partei mehr provisionspflichtig anbieten – er riskiert damit ein hohes Bußgeld. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vermieter den neuen Mieter nicht annimmt. Die Folge: Mieter werden beim Umzug wenig Makler finden, die für Sie auf die Suche gehen. Selbst, wenn diese passende Immobilien anzubieten hätten. Eine weitere Befürchtung ist, dass Vermieter die zu zahlende Provision auf die Miete aufschlagen, was für die Mieter längerfristige Mehrkosten nach sich ziehen würde.

Wie finden Sie das Bestellerprinzip? Kommentieren Sie gerne, oder sprechen Sie mich persönlich an.